Eine Geschäftsfrau und ein Geschäftsmann am Flughafen.

A1-Bescheinigung: Notwendigkeit oder Auslegungssache?

Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter oder Führungskräfte zu Geschäftsreisen oder Entsendungen in andere EU- oder EFTA-Staaten schicken, ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, um den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis, kann das Gastland eigene Sozialversicherungsbeiträge erheben und sogar Sanktionen verhängen. Der Geschäftsreiseverband VDR fordert seit Langem die Abschaffung der A1-Bescheinigung für reine Geschäftsreisen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem aktuellen Merkblatt klargestellt, dass bei „nicht-regelmäßigen, kurzfristigen oder sehr kurzen Geschäftsreisen bis zu einer Woche“ eine nachträgliche Beantragung im Falle einer Kontrolle ausreichend sein könne. Allerdings hängt die tatsächliche Handhabung von den Vorgaben des jeweiligen Gastlandes ab. Besonders Frankreich und Österreich fordern in der Praxis oft den Nachweis, aber auch in Ländern wie Italien, Spanien oder Großbritannien wird die Bescheinigung regelmäßig verlangt. Der VDR und Visa-Dienstleister empfehlen daher weiterhin, grundsätzlich A1-Bescheinigungen einzuholen, um potenzielle rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Mehr Posts aus dieser Kategorie

  • Singapore Airlines‘ SilverKris Lounges

  • Die Singapore Airlines Business Class

  • Nach Asien und in den Südwestpazifik mit Singapore Airlines

  • Nonstop nach Singapur ab Frankfurt und München

  • SWISS Senses auf der Langstrecke

  • Mit Saudia nonstop ab/bis München und Frankfurt nach Saudi-Arabien

  • Air India – ab Frankfurt Premium fliegen

  • Kostenloses Highspeed-WLAN bei AirFrance

  • Neue Dreamliner-Ausstattung bei United Airlines

  • Die Reisewelt wird zunehmend digitaler

  • Nachhaltige Mobilität gewinnt an Bedeutung

  • EU-Einigung zu „Count Emissions EU“

Skip to content